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1. Allgemeines

Veranstalter ist die ESI Trading GmbH. Sie verkauft die im Auktionskatalog aufgeführten

Fohlen im Namen des Eigentümers/Beschickers als dessen Vertreter.

2. Versteigerung

Das Anbieten der Fohlen erfolgt in Euro, das Mindestgebot beträgt 3000 Euro. Der Meistbie-

tende erhält den Zuschlag. Mehrgebote werden nur ab 200 Euro angenommen. Bei Zweifeln

an der Gültigkeit des Zuschlages kann die Versteigerung fortgesetzt oder wiederholt wer-

den. Die Anmeldung von Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Zuschlages hat sofort

zu erfolgen, spätestens bis zum Verkauf des letzten Fohlens der Auktion. Über die Wirk-

samkeit des Zuschlages entscheiden ein Beauftragter des Veranstalters, der Auktionsleiter

und der Auktionator.

3. Abrechnung und Bezahlung (s. Seite 15)

Der Rechnungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

Zuschlagpreis

zzgl. Mehrwertsteuer

Zwischensumme 1

Auktionsgebühr ESI (6 %)

zzgl. 19 % Mehrwertsteuer

Zwischensumme 2

Versicherung (2 %)

zzgl. 19 % Versicherungssteuer

Abrechnungssumme

Die Umsatzsteuer beträgt je nach Verkäufer:

· bei pauschalierenden Landwirten 10,7 %,

· bei gewerblichen Pferdezüchtern 19 %,

· bei Privatpersonen 0 %.

Sie ist bei den Fohlen jeweils angegeben. Der Abrechnungsbetrag ist in bar, durch Scheck

oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung an die ESI Trading GmbH im Auktionsbü-

ro zu entrichten.

4. Versicherung

Für jedes Fohlen besteht eine Versicherung durch die LVM in Höhe des Zuschlagspreises,

maximal jedoch in Höhe von 25.000 Euro für den Fall von Tod, Nottötung und dauern-

der Unbrauchbarkeit inkl. unfallbedingter Schäden durch Ataxie und Sehnenverletzungen.

Die Auszahlung erfolgt zu 80 % an den Käufer. Der Versicherungsschutz wird gewährt

ab Zuschlag und endet mit dem vollendeten 6. Lebensmonat des Fohlens, spätestens am

31.12.2016.

5. Abnahme und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht bei Fohlen mit der Abnahme durch den Käufer über. Die Abnahme des Foh-

lens hat durch den Käufer spätestens 6 Monate nach der Geburt des Fohlens am Wohnsitz

des Ausstellers zu erfolgen. Eine frühere Abnahme des Fohlens durch den Käufer ist im ge-

genseitigen Einvernehmen mit dem Aussteller möglich. Bis zur Abnahme trägt der Ausstel-

ler das Risiko und die Kosten für die Unterhaltung inkl. Tierarzt- und Schmiedekosten. Der

Übergabetermin ist vom Käufer mit dem Aussteller zu vereinbaren. Gerät der Käufer mit

der Abnahme des Fohlens in Verzug, so geht mit Verzugsbeginn die Gefahr einer zufälligen

Verschlechterung oder des Untergangs des Fohlens auf den Käufer über, ebenso wie der

Käufer die Kosten für die Unterhaltung inkl. Tierarzt- und Schmiedekosten zu tragen hat.

Kommt es bei der Abnahme des Fohlens zu Differenzen zwischen Aussteller und Käufer hin-

sichtlich des Gesundheitszustandes bzw. der Abnahmefähigkeit ist die Tierklinik Janetzko

& Lange, Varrelbusch hinzuzuziehen. Die Entscheidungen des Tierarztes dieser Klinik sind

für Aussteller und Käufer bindend. Die Kosten für die Leistungen der Klinik trägt der Käufer.

Die Aushändigung der Fohlen durch den Aussteller an den Käufer vor Zahlung des Zu-

schlagspreises erfolgt auf Risiko des Ausstellers.

6. Beschaffenheit und Gewährleistung

Als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit gelten die Angaben im Auktionskatalog zu Al-

ter, Geschlecht, Farbe und Abstammung des Fohlens. Eventuelle zum Auktionszeitpunkt

bekannte Mängel werden durch den Auktionator bekanntgegeben. Eine Reklamation ist

schriftlich an den Verkäufer sowie zur Kenntnis an die ESI Trading GmbH zu richten. Eine

Ersatzlieferung als Nacherfüllung wird ausgeschlossen.

Für den Fall des wirksamen Rücktritts werden Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Sämtliche Schadensersatzansprüche werden begrenzt auf Transportkosten vom Auktions-

stall zum Käuferstall innerhalb Deutschlands, übliche Stall- und Futterkosten. Ansprüche

wegen eines Sachmangels verjähren bei Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB innerhalb von

einem Jahr nach Gefahrübergang, bei Verkäufen an Unternehmer tritt die Verjährung mit

Ablauf von 6 Monaten ab Gefahrübergang ein.

Von allen Haftungsbeschränkungen einschließlich der Verjährungsregelungen werden ausge-

nommen Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers

und der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat und die Haftung

für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des

Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.

7. Salvatorische Klausel und Anwendbares Recht

Sollte eine der Auktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt dadurch

die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen tritt

eine wirksame Regelung, die der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt.

Diese Auktionsbedingungen gibt es in deutscher und in englischer Fassung. Für den Fall von

Widersprüchen gilt die deutsche Fassung allein, bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch

für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend.

AGB