XVII. ESI FOAL AUCTION

130 A. ALLGEMEINES I.Veranstalter derAuktion ist die ESITradingGmbH.Die ESITradingGmbH lässt durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator als verantwortli- chen Leiter der Auktion Fohlen versteigern. Der Aussteller ist der Eigentümer des Fohlens. II. Bei der Versteigerung werden die im Auktionskatalog aufgeführten Fohlen im Namen und für Rechnung des Ausstellers als Verkäufer öffentlich verstei- gert im Sinne des §§383 Abs. 1 und 474 Abs. 1 BGB. Im Fall der Ersteigerung kommt der Kaufvertrag über das Fohlen zwischen dem Aussteller/Verkäufer und dem Ersteigerer/Käufer zustande. III. Der Aussteller erkennt mit Zulassung des Fohlens die Auktionsbedingun- gen an. Mit der Teilnahme am Biete-Vorgang erkennt jeder Bieter die Aukti- onsbedingungen an. B. VERSTEIGERUNG I. Das Anbieten der Fohlen erfolgt in Euro, das Mindestgebot beträgt € 3.000,00. Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Es werden nur Mehrgebote vonmindestens € 200,00 angenommen. II. Bei Zweifeln an der Gültigkeit des Zuschlages kann die Versteigerung fort- gesetzt oder wiederholt werden. Die Anmeldung von Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Zuschlages hat sofort zu erfolgen, spätestens bis zum Verkauf des letzten Fohlens der Auktion. Über die Wirksamkeit des Zuschla- ges entscheiden ein Beauftragter des Veranstalters, der Auktionsleiter und der Auktionator. C. ABRECHNUNG, BEZAHLUNG, EIGENTUMSÜBERGANG I. Die Zuschlagspreise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird vomZuschlags- preis erhoben und beträgt je nach Veranlagung des Verkäufers 0 % (Privatver- kauf), 10,7 % (pauschalierender Landwirt) oder 19 % (gewerblicher Pferde- züchter). ImAuktionskatalog ist bei dem jeweiligen Fohlen der entsprechende Mehrwertsteuersatz ausgewiesen. Die Angabe der Mehrwertsteuer erfolgt nach Mitteilung durch den Aussteller. Die ESI Trading GmbH übernimmt für diese Angabe keine Haftung. II.Die ESITradingGmbHerhebt für ihreVermittlung vomKäufer eineAuktions- gebühr in Höhe von 6 % des Zuschlagspreises zuzüglich 19 %Umsatzsteuer. III. Der Abrechnungsbetrag wird vor diesemHintergrund wie folgt berechnet: Zuschlagpreis zzgl.Mehrwertsteuer des Ausstellers Zwischensumme 1 Auktionsgebühr ESI (6 %) zzgl. 19 %Mehrwertsteuer Zwischensumme 2 Versicherung (2 %) zzgl. 19 %Versicherungssteuer Abrechnungssumme IV. Der Abrechnungsbetrag ist vom Aussteller an die ESI Trading GmbH unwi- derruflich zur Einziehung abgetreten. V. Der Abrechnungsbetrag ist sofort nach Zuschlag zur Zahlung fällig. Die Zah- lung hat entweder im Auktionsbüro in bar bzw. durch Scheck oder per Über- weisung auf das Konto der ESI Trading GmbH bei der Volksbank zu erfolgen. VI. Der Aussteller behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Abrech- nungsbetrages an die ESI Trading GmbH das Eigentum am jeweiligen Fohlen gemäß § 449 BGB vor. Im Falle der Zahlung durch Scheck oder der Überwei- sung erfolgt der Eigentumsübergang im Zeitpunkt der vorbehaltlosen Gut- schrift des Abrechnungsbetrages auf demKonto der ESI Trading GmbH bei der Volksbank. VII. Zahlt der Käufer den Abrechnungsbetrag nicht binnen 5 Werktagen (ein- schließlich Samstag) nach dem Auktionstag, so kann der Verkäufer vom Kauf- vertrag zurücktreten und das Fohlen anderweitig veräußern. Der Erstkäufer haftet hierbei für einen etwaigen Mindererlös und ist auch der Veranstalterin gegenüber schadensersatzpflichtig. VIII. Der Aussteller tritt an die ESI Trading GmbH das Recht auf Klageerhebung zur Geltendmachung des Verkaufspreises unwiderruflich ab. D. ABNAHME UND GEFAHRÜBERGANG Die Abnahme des Fohlens hat durch den Käufer spätestens 6 Monate nach der Geburt des Fohlens amWohnsitz des Ausstellers zu erfolgen. Eine frühere Abnahme des Fohlens durch den Käufer ist imgegenseitigen Einvernehmen AGB

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