XVIII. ESI Fohlenauktion
125 D. ABNAHME UND GEFAHRÜBERGANG Die Abnahme des Fohlens hat durch den Käufer spätestens 6 Monate nach der Geburt des Fohlens amWohnsitz des Ausstellers zu erfolgen. Eine frü- here Abnahme des Fohlens durch den Käufer ist im gegenseitigen Ein- vernehmen mit dem Aussteller möglich. Bis zur Abnahme trägt der Aus- steller das Risiko und die Kosten für die Unterhaltung inkl. Tierarzt- Und Schmiedekosten. Der Übergabetermin ist vom Käufer mit dem Aussteller zu vereinbaren. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Fohlens in Verzug, so geht mit Verzugsbeginn die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs des Fohlens auf den Käufer über, ebenso wie der Käufer die Kosten für die Unterhaltung inkl. Tierarzt- Und Schmiedekosten zu tragen hat. Kommt es bei der Abnahme des Fohlens zu Differenzen zwi- schen Aussteller und Käufer hinsichtlich des Gesundheitszustandes bzw. der Abnahmefähigkeit ist die Tierklinik Janetzko & Lange, Varrelbusch hin- zuzuziehen. Die Entscheidungen des Tierarztes dieser Klinik sind für Aus- steller und Käufer bindend. Die Kosten für die Leistungen der Klinik trägt der Käufer. Die Aushändigung der Fohlen durch den Aussteller an den Käufer vor Zahlung des Zuschlagspreises erfolgt auf Risiko des Ausstellers. E. VERSICHERUNG Für jedes Fohlen besteht eine Versicherung durch die LVM in Höhe des Zu- schlagpreises, max. jedoch in Höhe von 25.000 EUR für den Fall von Tod, Nottötung und dauernde Unbrauchbarkeit inkl. unfallbedingter Schäden durch Ataxie und Sehnenverletzungen. Die Auszahlung erfolgt zu 80% an den Käufer. Der Versicherungsschutz wird gewährt ab Zuschlag und endet mit dem vollendeten 6. Lebensmonat des Fohlens spätestens zum Ende des laufenden Kalenderjahres. F. BESCHAFFENHEIT UND GEWÄHRLEISTUNG Als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit gelten die Angaben im Aukti- onskatalog zu Alter, Geschlecht, Farbe und Abstammung des Fohlens. Die körperliche Verfassung, wie sie sich aus dem Protokoll der fachtierärztli- chen Untersuchung ergibt. Dieses Protokoll stellt die körperliche Verfas- sung zum Zeitpunkt des Zuschlags dar. Alle darüber hinaus gehenden schriftlichen oder mündlichen Erklärungen des Tierarztes oder von Beauf- tragten des Veranstalters sind nicht Teil der Beschaffenheitsvereinbarung. Eine Reklamation ist schriftlich an den Verkäufer sowie zur Kenntnis an die ESI Trading GmbH zu richten. Eine Ersatzlieferung als Nacherfüllung wird ausgeschlossen. Für den Fall des wirksamen Rücktritts werden Schadens- ersatzansprüche ausgeschlossen. Sämtliche Schadensersatzansprüche werden begrenzt auf Transportkosten vom Auktionsstall zum Käuferstall innerhalb Deutschlands, übliche Stall- und Futterkosten. Ansprüche we- gen Mängel oder sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ab Gefahr- übergang - falls der Verkäufer Unternehmer (§ 14 BGB) und der Käufer Verbraucher (§ 13 BGB) ist nach Ablauf von zwei Jahren und - in allen an- deren Fällen nach Ablauf von einem Jahr. Von allen Haftungsbeschränkungen einschließlich der Verjährungsrege- lungen werden ausgenommen Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wenn der Ver- käufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat und die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet- zung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungs- gehilfen beruhen. G. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND SALVATORISCHE KLAUSEL Sollte eine der Auktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen tritt eine wirksame Regelung, die der unwirk- samen inhaltlich am nächsten kommt. Diese Auktionsbedingungen gibt es in deutscher und in englischer Fassung. Für den Fall von Widersprü- chen gilt die deutsche Fassung allein, bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und der Veranstalterin, der ESI Trading GmbH, ist der Sitz der Veranstalterin, sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Käufer über keinen allgemeinen Ge- richtsstand im Inland verfügt.
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