XVIII. ESI Fohlenauktion

124 A. ALLGEMEINES I. Veranstalter der Auktion ist die ESI Trading GmbH. Die ESI Trading GmbH lässt durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator als ver- antwortlichen Leiter der Auktion Fohlen versteigern. Der Aussteller ist der Eigentümer des Fohlens. II. Bei der Versteigerung werden die imAuktionskatalog aufgeführten Foh- len im Namen und für Rechnung des Ausstellers als Verkäufer öffentlich versteigert im Sinne des §§383 Abs. 1 und 474 Abs. 1 BGB. Im Fall der Ersteigerung kommt der Kaufvertrag über das Fohlen zwischen dem Aus- steller/Verkäufer und dem Ersteigerer/Käufer zustande. III. Der Aussteller erkennt mit Zulassung des Fohlens die Auktionsbedin- gungen an. Mit der Teilnahme am Biete-Vorgang erkennt jeder Bieter die Auktionsbedingungen an. B. VERSTEIGERUNG I. Das Anbieten der Fohlen erfolgt in Euro, das Mindestgebot beträgt € 3.000,00. Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Es werden nur Mehrge- bote von mindestens € 200,00 angenommen. II. Bei Zweifeln an der Gültigkeit des Zuschlages kann die Versteigerung fortgesetzt oder wiederholt werden. Die Anmeldung von Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Zuschlages hat sofort zu erfolgen, spätestens bis zumVerkauf des letzten Fohlens der Auktion. Über dieWirksamkeit des Zuschlages entscheiden ein Beauftragter des Veranstalters, der Auktions- leiter und der Auktionator. C. ABRECHNUNG, BEZAHLUNG, EIGENTUMSÜBERGANG I. Die Zuschlagspreise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird vom Zu- schlagspreis erhoben und beträgt je nach Veranlagung des Verkäufers 0 % (Privatverkauf), 10,7 % (pauschalierender Landwirt) oder 19 % (gewerbli- cher Pferdezüchter). Im Auktionskatalog ist bei dem jeweiligen Fohlen der entsprechende Mehrwertsteuersatz ausgewiesen. Die Angabe der Mehr- wertsteuer erfolgt nach Mitteilung durch den Aussteller. Die ESI Trading GmbH übernimmt für diese Angabe keine Haftung. II. Die ESI Trading GmbH erhebt für ihre Vermittlung vom Käufer eine Auktionsgebühr in Höhe von 6 % des Zuschlagspreises zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. III. Der Abrechnungsbetrag wird vor diesem Hintergrund wie folgt berech- net: Zuschlagpreis zzgl. Mehrwertsteuer des Ausstellers Zwischensumme 1 Auktionsgebühr ESI (6 %) zzgl. 19 % Mehrwertsteuer Zwischensumme 2 Versicherung (2 %) zzgl. 19 % Versicherungssteuer Abrechnungssumme IV. Der Abrechnungsbetrag ist vom Aussteller an die ESI Trading GmbH un- widerruflich zur Einziehung abgetreten. V. Der Abrechnungsbetrag ist sofort nach Zuschlag zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat entweder im Auktionsbüro in bar bzw. durch Scheck oder per Überweisung auf das Konto der ESI Trading GmbH bei der Volksbank zu erfolgen. VI. Der Aussteller behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Abrech- nungsbetrages an die ESI Trading GmbH das Eigentum am jeweiligen Fohlen gemäß § 449 BGB vor. Im Falle der Zahlung durch Scheck oder der Überweisung erfolgt der Eigentumsübergang im Zeitpunkt der vorbehalt- losen Gutschrift des Abrechnungsbetrages auf dem Konto der ESI Trading GmbH bei der Volksbank. VII. Zahlt der Käufer den Abrechnungsbetrag nicht binnen 5 Werktagen (einschließlich Samstag) nach dem Auktionstag, so kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten und das Fohlen anderweitig veräußern. Der Erstkäufer haftet hierbei für einen etwaigen Mindererlös und ist auch der Veranstalterin gegenüber schadensersatzpflichtig. VIII. Der Aussteller tritt an die ESI Trading GmbH das Recht auf Klageerhe- bung zur Geltendmachung des Verkaufspreises unwiderruflich ab. AGB

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